Warum ein Angriffskrieg kein Angriffskrieg sein darf |
Stellungnahme der Bundesanwaltschaft zum NATO-Krieg gegen Jugoslawien 1999 |
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Der Generalbundesanwalt Postfach 2720 76014 Karlsruhe Radar e.V. Radio Darmstadt |
| Aktenzeichen | Bearbeiter/in | Telefon | Datum |
| 1274 E | OStA'in b. BGH Schübel | (0721) 81 91-410 | 12.4.1999 |
Sehr geehrter Herr Kuhl, Ihre Anfrage darf ich wie folgt beantworten: Im Zusammenhang mit dem NATO-Einsatz in Jugoslawien gehen hier täglich mehrere Strafanzeigen wegen der Vorbereitung eines Angriffskrieges nach § 80 bzw. 80 a Strafgesetzbuch (Aufstacheln zum Angriffskrieg) ein. Der Generalbundesanwalt hat den Sachverhalt geprüft, jedoch keine Ermittlungen eingeleitet, weil Anhaltspunkte für eine Straftat fehlen. Der Straftatbestand der Vorbereitung eines Angriffskrieges nach § 80 StGB erfüllt den Verfassungsauftrag des Artikels 26 Absatz 1 Grundgesetz. Wie die Bezugnahme auf das Grundgesetz zum Ausdruck bringt, hat sich die Auslegung des § 80 StGB nicht nur an dessen Wortlaut, insbesondere nicht allein am militärisch verstandenen Begriff des Angriffskrieges auszurichten. Vielmehr stellt der Straftatbestand ein Verhalten unter Strafe, das nach den historischen Erfahrungen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes als Störung des Friedens zu werten ist. Aus dem Wortlaut des Artikels 26 Absatz 1 GG ergibt sich, daß die Vorbereitung und die Führung eines Angriffskrieges nur einen Unterfall solcher Handlungen bildet, die geeignet sind und in der Absicht begangen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören. Diese Merkmale sind deshalb bei der Auslegung des Begriffs "Angriffskrieg" in § 80 StGB zu berücksichtigen. Von einer derartigen Eignung und Absicht kann im Blick auf den NATO- Bundeskanzler Schröder hat am 26. März 1999 vor dem Deutschen Bundestag unter anderem folgendes erklärt: ... in der Nacht zum Donnerstag hat die NATO mit Luftschlägen gegen militärische Ziele in Jugoslawien begonnen. Das Bündnis war zu diesem Schritt gezwungen, um weitere schwere und systematische Verletzungen der Menschenrechte im Kosovo zu unterbinden und um eine humanitäre Katastrophe dort zu verhindern. Der Bundesaußenminister, die Bundesregierung und die Kontaktgruppe haben in haben in den letzten Wochen und Monaten nichts, aber auch gar nichts unversucht gelassen, eine friedliche Lösung des Kosovo- Monatelang haben der EU-Sonderbeauftragte Petritsch und sein amerikanischer Kollege Hill in intensiver Reisediplomatie mit den beiden Konfliktparteien Gespräche geführt und den Boden für ein faires Abkommen bereitet. In Rambouillet und Paris ist mehrere Wochen lang wir alle waren Zeugen hartnäckig verhandelt worden. Zu dem dort vorgelegten Abkommen, das die Menschenrechte der albanischen Bevölkerungsmehrheit im Kosovo, aber auch die territoriale Integrität der Republik Jugoslawien gewährleistet, gibt es nach meiner festen Auffassung keine Alternative. Das ist der Grund, warum alle Parteien diesem Abkommen hätten zustimmen müssen ... Die Vertreter der Kosovo- Gleichzeitig hat das Milosevic- Bis zuletzt hat sich die Staatengemeinschaft bemüht, dem Morden auf diplomatischem Wege Einhalt zu gebieten. Außenminister Fischer als EU-Ratspräsident, der russische Außenminister Iwanow und der OSZE- Die den Strafanzeigen zugrundeliegende Einschätzung, bei der vom
Deutschen Bundestag beschlossenen Beteiligung an einer von der NATO
geführten Luftoperation handele es sich um einen Angriffskrieg bzw. um die
Vorbereitung eines Angriffskrieges, wird danach den tatsächlichen
Umständen nicht gerecht. Sie läßt außer Betracht, daß es
der Bundesregierung und ihren NATO- Mit freundlichen Grüßen |
KommentarDie historische Wahrheit ist unter anderem nachzulesen bei Jürgen Elsässer in seinem im Konkret Literatur Verlag erschienenen Buch Kriegsverbrechen bzw. wurde in einem Monitor Feature zu Rudolf Scharpings Lügen eindrucksvoll herausgearbeitet: Es begann mit einer Lüge. Zu fragen wäre zudem, warum Gerhard Schröder mit derselben Argumentation die NATO nicht auch Rußland bombardieren läßt. Sein Kumpel Putin jedenfalls führt einen wesentlich tödlicheren Krieg gegen Tschetschenien, als dies Milošević hinsichtlich des Kosovo selbst in dessen kühnsten Phantasien gegönnt war. |
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