Kapital Verbrechen |
Völkermord |
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Inhaltsverzeichnis |
| Kapitel 1 : Einleitung |
| Kapitel 2 : Versuch einer Aufarbeitung |
| Kapitel 3 : Zur Erfindung von Rassen, Völkern und Ethnien |
| Kapitel 4 : Völkermord als Markttransaktion |
| Kapitel 5 : Die Genozid |
| Kapitel 6 : Nachtrag zur Sendung |
| Kapitel 7 : Schluß |
| Literatur zur Sendung |
| Weitere Links zur Sendung |
| Anmerkungen zum Sendemanuskript |
EinleitungJingle Alltag und Geschichte Vor zehn Jahren, im Jahr 1994, fand im ostafrikanischen Ruanda eines der größten Massaker in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg statt. Am 6. April 1994 wurde die Maschine des damaligen Präsidenten Juvénal Habyarimana beim Anflug auf die Hauptstadt Kigali von zwei Raketen abgeschossen. Noch in der selben Nacht begannen aufgebrachte und aufgeputschte Hutu In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift des Hamburger Instituts für Sozialforschung Mittelweg 36 geht der Jurist Gerd Hankel der Frage nach, wie in den Jahren nach diesem Massaker in Ruanda versucht worden ist, den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und die Täter zu bestrafen. Dies ist insofern keine leichte Aufgabe, als rund 100.000 Menschen sich vor Gericht verantworten müssen. Dies gilt umso mehr, als das Justizsystem nach dem Massaker 1994 vollkommen neu wiederaufgebaut werden mußte und mit dieser Aufgabe vollkommen überfordert ist. Gerd Hankel beleuchtet daher, wie die ruandischen Behörden versuchen, mit dieser Überforderung umzugehen. Allerdings stellen sich in diesem Zusammenhang weitere Fragen: Wenn dieser Massenmord der ethnischen Minderheit der Tutsi gegolten hat und daran besteht kaum ein Zweifel , wer hat die Kategorien Hutu und Tutsi in die Welt gesetzt und weshalb wurden diese Zuordnungen von den in Ruanda lebenden Menschen übernommen und zur Grundlage ihrer Identität gemacht? Es gibt nämlich genügend Hinweise darauf, daß die Einordnung in Hutu und Tutsi eine soziale, keine ethnische Zuordnung darstellt. Weiterhin müssen wir uns nach den ökonomischen und politischen Hintergründen dieses Massenmordes fragen. Wie konnte es dazu kommen, wer ist verantwortlich, und war dieser Völkermord zu verhindern gewesen? Hierzu gibt es durchaus plausible und rationale Erklärungen. Ich sprach gerade von Völkermord ein Begriff, der mir nur schwer über die Lippen geht. Grundsätzlich gehe ich davon aus, daß es keine Völker gibt. Die Zuordnung von Menschengruppen zu bestimmten Völkern ist eine Vorstellung der Moderne, die weder durch genetische noch soziale Grundlagen zu belegen ist. Menschen in Völker einzuteilen, ist also willkürlich. Wenn es daher keine Völker gibt, kann es streng genommen auch keinen Völkermord geben. Allerdings ist zu bedenken, daß die Verfolgung von größeren Gruppen aufgrund zugeschriebener willkürlicher Merkmale durchaus eine Realität ist. Was ist daher der passende Begriff? Der Massenmord in Ruanda wäre jedoch zu verhindern gewesen. Es gab schon in den Jahren zuvor hinreichend Hinweise darauf, daß ein derartiges Massaker geplant war. Menschenrechtsgruppen hatten davor gewarnt. Auch der Völkerrechtler William A. Schabas gehörte hierzu. Schabas hat nun in einer rund 800 Seiten starken Monographie den Versuch unternommen, die Bedeutung des Genozids im Völkerrecht zu beschreiben. Um es vorweg zu nehmen selten habe ich eine juristische Abhandlung gelesen, die gleichermaßen gerade für juristische Laien klar verständlich ist und dennoch in die Tiefen der Materie eindringt. Abgesehen davon verfolgt der Autor einen durchaus sympathischen Ansatz, nämlich alles zu tun, was einen Völkermord zukünftig verhindern kann. Er bezieht sich dabei auf die Völkermord Die 1948 verabschiedete Konvention hatte zwei Schwerpunkte. Neben der Verfolgung schon begangener Verbrechen verpflichteten sich die Vertragsstaaten dazu, alles zu tun, um einen künftigen Völkermord zu verhindern. Schabas geht daher auf die Frage einer humanitären Intervention ein, auch wenn ihm bewußt ist, daß derartige Interventionen politisch mißbraucht werden können und auch für machtpolitische Ziele mißbraucht werden. Angesichts der von Verteidigungsminister Peter Struck formulierten Neuausrichtung der Bundeswehr als weltweiter Eingreiftruppe ist dieser machtpolitische Zweck mit besonderer Sorgfalt zu betrachten.
Ein weites Feld also, das ich in meiner heutigen Sendung thematisch behandeln möchte. Das Sendemanuskript zu dieser Sendung wird daher zum Nachschlagen und Weiterlesen in den nächsten Tagen auf meiner Homepage verfügbar sein; und zwar auf www.waltpolitik.de. Am Mikrofon für die Redaktion Alltag und Geschichte auf Radio Darmstadt ist Walter Kuhl. Rage Against The Machine : Bombtrack |
Versuch einer AufarbeitungWenn in einem Land mit etwas über 7 Millionen Menschen mehr als 10 Prozent der Bevölkerung umgebracht werden, dann hat dies natürlich Folgen für den nachfolgenden Prozeß der Aufarbeitung, der juristischen Verurteilung und des Versuchs einer nationalen Versöhnung. Hunderttausende Hutu haben das Land fluchtartig verlassen und meist in Flüchtlingslagern auf der kongolesischen Seite der ostafrikanischen Seen Schutz gesucht. Spätestens seither ist auch der Osten des Kongo Aufmarschgebiet von Armeen und Milizen, die dort mit freundlicher Unterstützung von Waffenhändlern und westlichen Waffenlieferungen weitere Hunderttausende (Millionen?) umgebracht haben. Als die Patriotische Front Ruandas im Juli 1994 nach dreimonatigem Bürgerkrieg den größten Teil des Landes unter seine Kontrolle gebracht hatte, wurden die schon genannten rund 100.000 Verdächtigen eingesperrt und warten seither auf ihren Prozeß. Neben dem Wiederaufbau des ruandischen Gerichtswesens wurde vom UN Ruanda, das die Genozid Diese sogenannten Gacaca Soweit die graue Theorie. Nimmt man allerdings die Praxis in Augenschein, betrachtet also die bislang in etwa 120 Sektoren gemachten Erfahrungen, so ist zunächst folgendes festzustellen: An vielen Orten gab es eine rege Beteiligung. Im Halbkreis vor den Richtern sitzend, sprachen die Dorfbewohner offen über das Geschehene. Zeugen und Angehörige von Opfern meldeten sich zu Wort und konfrontierten die Beschuldigten mit ihren Taten. Täter gestanden und beschuldigten ihrerseits wieder andere Tatbeteiligte, die nun ebenfalls von ihren Verbrechen sprachen. Die Erwartung, daß sich eine Flut von Geständnissen ergießen würde, die auf alle Beschuldigten einen großen Druck ausüben und sie gewissermaßen in ihren Sog ziehen könne, schien sich zu bestätigen. Zum ersten Mal bestand ernsthaft die Chance, daß die Ruander aus den Fehlern der Vergangenheit lernen, die zum großen Teil in einer Nach einiger Zeit jedoch, die Verhandlungstermine hatten sich über Monate hingezogen, ließ das Interesse der Bevölkerung wie auch die Geständnisbereitschaft der Beschuldigten spürbar nach. Daß immer wieder das erfahrene Leid zu Protokoll gegeben werden, immer wieder auf Entscheidungen des Gerichts und auf Zahlungen aus dem Entschädigungsfonds gewartet werden mußte, lähmte das Engagement deutlich. Viele blieben einfach zu Hause. Die Bevölkerungsmehrheit der Hutu ihr gehören nach wie vor über 80% der Ruander an, wenngleich im Zeichen der nationalen Einheit heute nicht mehr offiziell von Hutu und Tutsi gesprochen wird wurde nach der Gewöhnung an die Versöhnungsrhetorik wieder ihrer zahlenmäßigen Überlegenheit gewahr und blockierte die Aufklärung, auch weil sie sich pauschal als Tätergruppe diffamiert fühlte. An nicht wenigen Orten war allseitiges Schweigen das hervorstechendste Merkmal der Verhandlung. Zeugen konnten sich nicht mehr erinnern, und wenn es doch einmal zu einer belastenden Aussage kam, waren sofort zahlreiche andere Zeugen zur Stelle, die das Gegenteil behaupteten. Geständnisse, an deren Aufrichtigkeit wegen damit verbundener Vorteile ohnehin zu zweifeln gewesen wäre, wurden immer seltener und bezogen sich zumeist auf Bagatelldelikte wie Diebstahl oder Plünderung. Der Völkermord in Ruanda scheint ein Völkermord fast ohne Täter gewesen zu sein. [2] Gerd Hankel zeichnet einen solchen Prozeß anhand eines konkreten Beispiels eines Massenmordes in einer Kirche nach. Er macht deutlich, wie schwierig es ist, Recht zu sprechen, wenn eine Kultur der Aufklärung aus persönlichen Interessen blockiert wird. Dennoch ist natürlich festzuhalten, daß selbst bei einem so schwerwiegenden Vorwurf wie dem Völkermord zunächst einmal das allgemeine Rechtsprinzip der Unschuldsvermutung gilt. Daß sich dahinter Täter verstecken können, ist logisch, aber unvermeidlich. Denn es kann ja nicht Sinn einer solchen Aufarbeitung sein, durch das Prinzip der Umkehr der Beweislast plötzlich Unschuldige zu bestrafen. Es gilt immer noch der Grundsatz, daß die Schuld bewiesen werden muß, bevor ein Urteil gefällt wird. Dies ist insbesondere für die massenhaften Opfer dieses Massenmordes verständlicherweise nur schwer einzusehen, vor allem dann, wenn sie ja wissen, wer die Täter waren. Gerd Hankels Aufsatz trägt daher nicht zu Unrecht den Titel Aber vielleicht ist seine Darstellung der Aufarbeitung eines Massenmordes gerade deshalb lesenswert, denn sie stimmt nachdenklich. Klar ist, daß eine Kultur der freudigen Teilnahme an der eigenen Aburteilung sicher nicht zu erwarten ist. Denn schließlich geht es um das Verbrechen schlechthin Völkermord. Der schon erwähnte Internationale Gerichtshof in Aruscha geht daher auch andere Wege. Nur ist hier festzuhalten, daß dieser Gerichtshof erstens über ganz andere Ressourcen verfügt, zweitens sich die Fälle aussuchen kann und drittens deshalb eher die klareren Fälle vor Gericht kommen. In Aruscha wird berücksichtigt, daß zwischen der Anzahl der Täter und der Opfer ein klares Mißverhältnis besteht. Deshalb geht das Gericht eher von der Plausibilität der Zeugenaussagen aus. Das ist zwar auch nicht unproblematisch, geht jedoch dem Problem aus dem Weg, daß Mittäter zu Entlastungszeugen mutieren können. Außerdem geht dieses Gericht davon aus, daß Zeuginnen und Zeugen nur deshalb noch lange nicht unglaubwürdig sind, weil sie sich nicht an alle Einzelheiten richtig erinnern können. Gerade hier werden die Auswirkungen eines posttraumatischen Streßsyndroms berücksichtigt. Gerd Hankels Aufsatz Wer denkt, dazu sei doch schon alles gesagt worden, wird hier widerlegt. Michael Wildt zeigt, daß Hohmanns Rede neben dem darin enthaltenen Antisemitismus auch noch ein Plädoyer für die Rückkehr zur Volksgemeinschaft enthält. Und wer zum Volk gehört, bestimmt dann wer?
The Smiths : Sweet And Tender Hooligan |
Zur Erfindung von Rassen, Völkern und EthnienWenn ich die Kategorie Volk als Unterscheidungsmerkmal von Menschengruppen ablehne, dann nicht nur aufgrund der unzähligen Verbrechen der Vergangenheit, die im Namen der Interessen von Völkern, Ethnien oder Rassen begangen worden sind. Die Frage ist: was unterscheidet die eine Gruppe von einer anderen? Diese Frage wird in der Regel mit dem Aussehen, mitunter auch mit kulturellen Unterschieden beantwortet. Doch dies ist eigentlich nur eine Scheinantwort. Dazu schreibt der den Grünen nahe stehende Politikwissenschaftler Jochen Hippler: Die Existenz von Unterschieden zwischen Menschen zu bestreiten, wäre offensichtlich unsinnig. Und natürlich lassen sich nach [verschiedenen] Unterscheidungskriterien die Menschen in Kategorien einteilen: Männer und Frauen, die Rothaarigen [gegenüber den] Blonden oder Schwarzhaarigen, Schwarze und Weiße, Große und Kleine, Dicke und Dünne, Christen, Muslime und Atheisten. [ ] All das ist natürlich höchst trivial. Nur: in manchen gesellschaftlichen Zusammenhängen wird aus solch schlichter Kategorisierung eine brisante Angelegenheit: plötzlich kann die Augen oder Haarfarbe über Reichtum oder Armut eines Menschen, über Leben und Tod entscheiden. [3] Das Entscheidende, so Hippler, ist nicht der Unterschied, sondern die künstlich definierte Bedeutung eines solchen Unterschiedes, der Identität verleiht und der das eigene Selbst gegen den Anderen abgrenzt individuell wie kollektiv. Dabei ist es unerheblich, ob die Unterschiede real oder eingebildet sind. Sie werden Wirklichkeit in dem Moment, wo sie zur Bezugsgröße gesellschaftlicher Auseinandersetzungen werden. Und so ist das auch bei den Hutu und Tutsi gewesen. Da gab es einmal zwei Gruppen von Menschen die einen kamen aus dem heutigen Äthiopien, die anderen aus Zentralafrika, die einen kamen früher, die anderen später, die einen waren Ackerbauern, die anderen Viehzüchter. Sie lebten mehr oder weniger friedlich zusammen, beherrschten einander, heirateten und ließen im Laufe der Generationen die vielleicht noch erkennbaren äußeren Unterschiede vergessen machen. Dann kamen Belgier und Franzosen. Diese teilten die Bevölkerung nach der Maxime divide et impera auf und machten aus den einen die bevorzugten Tutsi und aus den anderen die benachteiligten Hutu. Was zunächst eine willkürliche Zuschreibung war nach dem Motto: wer nach Jahrhunderten zufällig Viehzüchter war, bekam einen Stempel Tutsi in den Paß, wer Ackerbauer war, wurde als Hutu registriert , verselbständigte sich. Hutu erfuhren ihre Ausbeuter als Tutsi, Tutsi erfuhren ihre Untergebenen als eine gefährliche Mehrheit, als Hutu. Aus einer Fiktion wurde eine mörderische Angelegenheit. Allerdings ist zu bemerken, daß eine Ausbeutungs und Herrschaftsstruktur nicht notwendig in Massenmord enden muß. Offensichtlich wird hierzu noch eine Zündschnur benötigt.
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Völkermord als MarkttransaktionDer Wirtschaftswissenschaftler Michel Chossudovsky hat sich mit den ökonomischen Realitäten Ruandas näher beschäftigt. Nach dem Völkermord 1994 hatte er Gelegenheit, die Regierungsakten, Berichte und Korrespondenzen der Zeit vor 1994 genau zu studieren. Dabei stellte sich heraus, daß alte Bekannte, nämlich der Internationale Währungsfonds und die Weltbank, nicht unbeteiligt waren an der Herbeiführung einer Wirtschaftskrise, die sich dann eruptiv im Massenmord austobte. Ruanda war bis Anfang der 1990er Jahre extrem abhängig von einem einzigen Exportprodukt: Kaffee. Während der Kolonialzeit bildete sich eine kleine Schichte sehr reicher Besitzender heraus, während das Armutsniveau im Land sehr hoch war. Nach der Unabhängigkeit wuchs das Bruttoinlandsprodukt bis 1989 um durchschnittlich fast 5%. Die Inflationsrate war relativ niedrig und auch breitere Bevölkerungsschichten hatten in bescheidendem Maße Anteil am Wirtschaftswachstum. Ruanda war in der Lage, seinen Nahrungsmittelbedarf weitestgehend aus eigenen Produkten zu decken. Das Ganze hing jedoch vom Kaffeepreis ab, der nach 1987 geradezu implodierte. Ruanda war somit gezwungen, zur Deckung seines Außenhandelsdefizits Kredite aufnehmen. Im November 1988 kam daher die Weltbank vorbei. Ihre neoliberalen Vorschläge zur Deregulierung und Liberalisierung des Binnen und Außenhandels gaukelten eine bessere Zukunft vor. Ruanda hatte keine Wahl. Die ruandische Währung wurde drastisch abgewertet, die Folge waren massive Inflation und Reallohnverluste. Und dennoch: die Auslandsverschuldung stieg weiter. Weitere Vereinbarungen mit IWF und Weltbank waren die Folge und verschlimmerten die Situation. Die freie Marktwirtschaft brachte der bisherigen Selbstversorgung einen schweren Schlag bei. Die Weltbank erhielt die volle Kontrolle über den Staatshaushalt. Was bedeutet: alle Waffen, die von den verfeindeten Gruppen über den Staatshaushalt offiziell gekauft wurden, liefen über die Schreibtische der Schreibtischtäter. Obwohl es ausdrücklich verboten war, mit den gewährten Finanzmittel Waffen zu kaufen, wurden rund eine Million Macheten, als zivile Güter deklariert, erworben. Diese Macheten dienten später als wichtigste Waffe des Völkermordes. Natürlich bestanden die Geldgeber nach 1994 darauf, daß die siegreiche Patriotische Front Ruandas die Kredite mit Zinsen und Zinseszinsen zurückzahlte, mit deren Hilfe die Hutu die Tutsi ermordet hatten. Was blieb der neuen Regierung auch anderes übrig? Worauf Michel Chossudovsky hinaus will: es war die ökonomische Strangulierung Ruandas, die dazu führte, daß die ruandischen Machthaber und weite Bevölkerungskreise im Abschlachten ihrer Mitbürgerinnen und bürger offensichtlich ein probates Mittel sahen, die Wirtschaftskrise zu beheben. Je weniger Tutsi, desto mehr Land, auf dem man und frau sich ausbreiten konnte. Eine einfache Rechnung auf der Grundlage kapitalistischer Marktkriterien. Michel Chossudovsky weist zudem darauf hin, daß Ruanda wie auch das benachbarte Uganda und Burundi, sowie der Kongo, zum Spielball außenpolitischer Machtinteressen geworden waren. Traditionell war die Region französisches Einflußgebiet, doch mit der Machtübernahme Yoweri Musewenis in Uganda schufen sich die USA in den 80er Jahren einen Verbündeten in der Region: Der Völkermord in Ruanda 1994 diente ausschließlich strategischen und geopolitischen Zielen. Die ethnischen Massaker versetzten Frankreichs Glaubwürdigkeit einen schweren Schlag, was der USA ermöglichte, einen neokolonialen Vorposten in Zentralafrika zu etablieren. [4]
Siouxsie and the Banshees : Hothead |
Die Genozid
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Die Konvention : Die deutsche Übersetzung der Genozid |
Das Internationale Militärtribunal in Nürnberg hatte sich noch mit diesem Problem herumgeschlagen und vorsichtshalber die Verbrechen der Nazis immer im Zusammenhang mit deren verbrecherischer Kriegspolitik betrachtet. Mit der Genozid
William A. Schabas hat jedoch nicht nur die Geschichte des Entstehens der Konvention geschrieben, sondern gleichzeitig einen Kommentar zur sinvollen Anwendung. Die trockenen Buchstaben als solche verraten ja nicht aus sich allein, was damit gemeint sein könnte und was alles daraus abzuleiten ist. Wer einmal das Bürgerliche Gesetzbuch betrachtet hat und sich dann wundert, warum mancher Paragraph ganze Bücher nach sich zieht, wird verstehen, daß erst die Interpretation aus einem Gesetz Recht macht. Und diese Interpretation hat es zuweilen in sich. Schon bei der Entstehung der Genozid
Deshalb wurde die Konvention sehr restriktiv gefaßt. Als Völkermord gilt das Töten von Mitgliedern einer Gruppe (und ein paar weniger schwerwiegende Delikte) nur dann, wenn sie in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Das bedeutet, daß ein Massenmord nicht nur gegen eine bestimmte Gruppe gerichtet sein muß, sondern zusätzlich mit der Absicht verbunden wird, genau diese Gruppe oder Teile von ihr zu zerstören.
So absurd das klingen mag: deshalb sind weder die Dezimierung der nordamerikanischen Indianer noch der Vietnam
Interessant ist, daß die Konvention sich auf den Begriff der Rasse bezieht, der mindestens ebenso problematisch ist wie der des Volkes. Hier legt William A. Schabas sehr klar dar, was damit gemeint war. Nur weil wir heute die Begriffe Rasse und Volk zu Recht mit Mißtrauen betrachten, ist es noch lange nicht falsch, sie in diesem Kontext zu benutzen, weil sie 1948 anders gemeint waren. Damals, so Schabas,
waren»rassische Gruppen« großenteils synonym [also gleichbedeutend] mit nationalen, ethnischen oder religiösen Gruppen. [7]
Und gerade weil diese Begriffe so schwer zu definieren sind, weil sie antiquiert sind und weil sie problematisch sind, ist es doch so, daß der Inhalt dieser Begriffe Grundlage krimineller Handlungen ist. Und deshalb schlägt der Autor vor, sie als eine Art magisches Viereck zu betrachten, innerhalb dessen der Kern des Tatvorwurfes Völkermord zu finden ist.
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Zum Begriff der Rasse : 1995 wurde auf einer UNESCO |
Warum keine anderen Gruppen? Politische Gruppen wurden beispielsweise ausgeschlossen, um einzelnen Staaten die Gelegenheit zu geben, politische Gruppen, also eine politische Opposition, verfolgen zu können. Interessant ist, daß die Kategorie des Geschlechts keine Rolle zu spielen scheint. Dabei ist es durchaus so, daß analog zur Verfolgung der gerade genannten Gruppen gerade Frauen als Frauen mit der Absicht getötet werden, sie als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Indien [oder auch China] wäre hier als ein besonders prägnantes Beispiel zu nennen. Schabas kommt nicht einmal auf die Idee, daß ein solcher Fall vorliegt [8]. Hier zeigt es sich als hinderlich, daß er als Mann eine Männergesellschaft nicht kritisiert.
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"Fehlende" Mädchen bzw. Frauen : Joni Seager legt im 1998 auf Deutsch erschienenen Fischer Frauen |
Überhaupt ist dieses Völkerrecht schieflastig an einem Punkt, über den es sich durchaus lohnen würde zu räsonieren. Das Völkerrecht und damit auch die Genozid
William A. Schabas analysiert die Völkermord
Dabei handelt es sich hier um eine wichtige Fragestellung. Vielleicht berücksichtigt der Autor einfach nur zu wenig, daß Menschenleben im Kapitalismus nicht viel zählen. Vielleicht wird daran auch deutlich, daß das Strafen immer noch für wichtiger angesehen wird als die Vorbeugung oder Konsensfindung. Zumal Bestrafungen nach politischen Opportunitätserwägungen geschehen können und man erst einmal abwarten kann, ob sich das Verbrechen oder der Völkermord nicht gar als nützlich herausstellt. Siehe Saddam Hussein, der gehätschelte Partner des Westens in den 1970er und 1980er Jahren. Siehe Osama bin Laden, der CIA
Dennoch ist der Grundgedanke richtig. Völkermord ist zu verhüten. Nur fragt sich, ob ausgerechnet eine als humanitäre Intervention getarnte Einmischung der richtige Weg ist. Schabas ist sich der politischen Instrumentalisierung voll bewußt, nimmt sie jedoch des Zieles wegen in Kauf. Dabei legen seine eigenen Erfahrungen in Ruanda doch eigentlich einen anderen Gedanken nahe.
Wenn nämlich der Völkermord vorhersehbar war, wenn nämlich Hutu und Tutsi auch als Spielball von USamerikanischen und französischen Interessen dienten, wenn weiterhin die ökonomischen Rahmenbedingungen ausschlaggebend waren dann läge es doch nahe, den in den Metropolen konzentrierten Reichtum weltweit zu verteilen, globale Ausbeutungsverhältnisse zu beseitigen und die Menschen zu lehren, gemeinsam miteinander eine bessere Zukunft aufzubauen. Doch wer hat schon daran ein Interesse? Und weil dieser Gedanke derzeit absolut utopisch ist, verfällt Schabas demselben Irrtum wie die Gutmenschen der humanitären Intervention. Sie machen den Bock zum Gärtner; sie vertrauen dem Hintermann der Täter die Opfer an. Aber dieser Gedanke geht in der Tat über den Rahmen einer juristischen Abhandlung hinaus. So bleibt das Völkerrecht jedoch in seinen eigenen Fußangeln gefangen.
Und doch: Ich habe das Buch selbst in den Momenten, in denen ich dem Autor nicht folgen oder zustimmen konnte, mit Gewinn gelesen. Einem Autor, dem es gelingt, selbst juristische Spitzfindigkeiten argumentativ offenzulegen, dem es gelingt, die juristische Fachsprache auch für Laien verständlich zu machen, folgt man und frau gerne in die verwinkelten Argumentationsmuster. Dabei wird deutlich, was sich alles hinter den trockenen Buchstaben einer Völkermord
Nachtrag zur Sendung [9]Völkermord ist seiner Natur nach ein politisches Verbrechen. Dennoch versucht die Genozid Als ein Verbrechen, das in der Regel vom Staat oder mit seiner Beteiligung und generell aus politischen Beweggründen begangen wird, ist Völkermord scheinbar das politische Verbrechen schlechthin. Aus diesem Grund bestimmt Artikel VII ausdrücklich, daß Völkermord und die sonstigen in Artikel III der Völkermordkonvention aufgeführten Handlungen Hierbei sind einige Fragen zu stellen. Wer definiert, wann ein Völkermord zugrunde liegt? Welches Interesse, welche Motivation stehen hinter einer derartigen Anklage? Wer entscheidet darüber und wiederum: aus welchem Eigeninteresse heraus? Wer setzt diese Entscheidung, Völkermord zu verfolgen, mit welchem Interesse um? William A. Schabas beschreibt in seinem Buch ja den Prozeß des Zustandekommens dieser Konvention mit ihrem auf den ersten Blick sehr eng gefaßten Rahmen. Offensichtlich gab es verschiedene Interessen am Zustandekommen genau dieser Konvention, die als ein Kompromiß angesehen werden muß. Denn einige der Vertragsstaaten haben genau gesehen, daß sie womöglich selbst bei einer etwas weiter gefaßten Definition im Fadenkreuz entweder der Gutmenschen oder anderer Staaten stehen könnten. Zu Beginn des Kalten Krieges war die Befürchtung auf Seiten der Sowjetunion wie der USA vorhanden, die andere Seite könne sich die Konvention aus propagandistischen Gründen zunutze machen, von einer Intervention einmal ganz zu schweigen. Mehrere Staaten argumentierten, daß die Einbeziehung politischer Gruppen in die Aufzählung die Definition von Völkermord dramatisch erweitere und möglicherweise eine Ratifizierung behindern werde. Venezuela sagte: Der polnische Delegierte Manfred Lachs sprach es auf einer Sitzung offen aus: Politische Gruppen seien dagegen nicht nur subjektiver, sondern oft auch sehr subversiv. [185] Offensichtlich hatten Staaten auf beiden Seiten des Kalten Krieges die Befürchtung, daß ihre repressiven Regimes über die Genozid
Dem Interesse, nicht zu den Verfolgten der Konvention zu gehören, steht das Interesse, nach politischer Opportunität verfolgen zu dürfen, zur Seite. Es stellt sich ohnehin die Frage, wer die moralische Instanz sein soll, das allgemeine Interesse an der Verhinderung oder Bestrafung von Völkermord durchzusetzen. Der von William A. Schabas vollkommen unterschätzte Faktor bei der Ausarbeitung der Konvention ist, daß nicht eine Ansammlung von Gutmenschen um die bestmögliche Konvention gestritten hat, sondern Vertreter einzelner Staaten zusammengesessen haben, die ihre jeweiligen spezifischen Interessen zum Ausdruck gebracht haben. Da wir im imperialistischen Zeitalter des Kapitalismus leben, handelt es sich (mit Ausnahme der Sowjetunion und ihrer Satelliten) selbstverständdlich um imperialistische Interessen. Emanzipatorische Normen finden daher in diese Konvention nur insofern Eingang, wie die Konvention diese Normen benutzen kann, um die jeweils spezifischen Interessen zum Ausdruck zu bringen. Humanitäre Interventionen leben von ihrem moralischen Kredit als Ausdruck eines emanzipatorischen Interesses, Greueltaten jeder Art zu verhindern. Allerdings dient die Intervention diesem Ziel keineswegs. Der Kapitalismus und seine staatlichen Agenten sind nicht selbstlos; die eingesetzten politischen und militärischen Mittel entsprechen dem Interesse an der Aufrechterhaltung oder Zerstörung einer bestimmten Ordnung. Insofern kann das Begehen eines Völkermordes (wie etwa in Ruanda 1994) durchaus funktional sein, sowohl zur Sicherung von Machtsphären als auch zur nachträglichen Intervention. Hier darf man und frau sich keinerlei Illusionen hingeben: der globale Kapitalismus und seine Verfechter sind so zynisch, daß sie gewissenlos Millionen von Menschen sterben lassen. Angesichts Millionen an Hunger oder leicht heilbaren Krankheiten sterbender Menschen pro Jahr, die alle angesichts der real vorhandenen Ressourcen problemlos ernährt, gerettet oder versorgt werden könnten, eigentlich eine banale Erkenntnis. Und doch wird diese mögliche Erkenntnis nach der Art der drei Affen beiseite geschoben. Bei William A. Schabas hingegen erfahren wir viel über Sitzungen und den Austausch von Positionen, aber so gut wie nichts über die politischen Motive einzelner Staaten, sich für bestimmte Positionen bei der Herausarbeitung der Genozid Zu nennen wären auch die Ausführungen des Autors zu Jugoslawien und Ruanda. Neben der Genozid Bei einer informellen Sitzung des Sicherheitsrats am 28. April 1994 stellte der tschechische Botschafter Karel Kovanda fest, daß in Ruanda Völkermord stattfinde. Doch einige ständige Mitglieder des Rats wehrten sich energisch gegen diesen Begriff. Der ständige Vertreter des Vereinigten Königreichs, Sir David Hannay, sagte, der Sicherheitsrat mache sich lächerlich, wenn er für die Vorgänge in Ruanda das Wort Wie Schabas an anderer Stelle zitiert, lauteten die Instruktionen der USAdministration deswegen auf Abwiegelung, weil die Konvention ja geradezu dazu verpflichte, Völkermord zu verhüten, also einzugreifen. Und genau dies, so Schabas, wollten die USA nicht. Das mag sein. Denn schließlich sollten die in Uganda stationierten Kontingente der Patriotischen Front Ruandas die Macht übernehmen und die Drecksarbeit machen. Menschenleben zählen bei einem derartigen politischen Kalkül wenig. Letztlich spielt es keine Rolle, wenn sich die Bimbos im Busch gegenseitig umbringen, solange anschließend die richtigen Machthaber am Ruder sitzen und die Interessen der wahlweise französischen, britischen, USamerikanischen oder deutschen Mächte und Kapitale bedienen. William A. Schabas bedauert dieses Machtgeplänkel, ohne ihm jedoch ernsthaft auf den Grund zu gehen: Mitte der fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts erklärte Hersh Lauterpacht: Dennoch lassen sich einige interessante Aussagen aus der Genozid Es gibt zwar keinen allgemein anerkannten Text, der Es ist um diesen Punkt abzuschließen unrichtig, zu behaupten, daß Ethnische Säuberung ist ein Warnsignal für einen bevorstehenden Völkermord. [ ] Völkermord ist die letzte Zuflucht des verhinderten ethnischen Säuberers. [265266] Zweitens beschreibt William A. Schabas eine marktorientierte Logik des Profitdenkens, welche das Handeln der Täter leite, wobei mir nicht klar ist, ob er diese verquere Logik nur wiedergibt oder sie selbst vertritt: Das Römische Statut kodifiziert auch die Bedeutung des freiwilligen Verzichts auf den Versuch. Er bildet eine Form der Verteidigung, wenn der Versuch zwar tatsächlich verübt wurde, der Täter es dann aber unterlassen hat, das Verbrechen zu begehen. Die Möglichkeit des freiwilligen Verzichts wurde in den Sitzungen der Vorbereitungskommission erörtert, und die diplomatische Konferenz vereinbarte auf Vorschlag Japans, die Haftbarkeit im Fall des freiwilligen Verzichts auszuschließen. Die Gründe hierfür sind schwer verständlich; sie beruhen vermutlich auf der fragwürdigen Voraussetzung, eine solche Klausel könne Verbrecher zu einem Sinneswandel bewegen. Die Strafe für einen Versuch ist in der Regel erheblich niedriger als für das vollendete Verbrechen, was ein hinreichender Anreiz sein sollte, von der Tat vor ihrer Ausführung abzusehen. [376377] Mit Verlaub, das halte ich für eine Illusion. Täter, die eine Tat begehen wollen, gehen davon aus, daß sie nicht erwischt oder habhaft gemacht werden. Rationales Kosten Drittens werden in der Genozid Ich gebe zu, mir fällt es schwer, den Sinn zu begreifen, was daran Völkermord sein soll. Daß es sich hierbei um Verbrechen handelt, steht außer Zweifel aber Völkermord? Mir scheint, dahinter steht ein völkisches Konzept. Natürlich werden Mitglieder einer Gruppe als imagniertes Kollektiv verfolgt, gequält oder getötet. Aber gerade die Passagen zur Geburtenverhinderung (die nicht auf Bevölkerungspolitik im imperialistischen Sinne zielt!) oder zum gewaltsamen Entführen von Kindern zeigen eine Tendenz, die nicht unwidersprochen stehen bleiben kann. Zum Thema Geburtenkontrolle schreibt William A. Schabas reichlich naiv: Eine Prüfung des zusätzlichen subjektiven Tatbestandsmerkmals in Absatz (d) führt zu einer Tautologie, da die Handlung selbst unter Bezugnahme auf die zusätzliche Absicht definiert ist. Alle zur Verhinderung von Geburten verhängten Maßnahmen müssen auf dieses Ziel Ich empfehle dem Autor die Studie von Sumati Nair oder einen Blick auf die inzwischen umfangreiche Literatur zum Thema Bevölkerungspolitik und Geburtenkontrolle.
Die Vorstellung, daß Kinder ihre Ethnie wechseln können, wenn sie ihren Eltern entrissen werden, und daß dies Völkermord sei, ist absurd. Es ist schlimm genug, Kinder aus einem Umfeld zu entreißen, das ihnen vertraut ist. Aber wer ernsthaft behauptet, um ein fiktives Beispiel nennen, daß ein Säugling einer Tutsi die australische Kommission für Menschenrechte und Chancengleichheit zu dem Schluß, daß die australische Praxis der gewaltsamen Überführung indigener Kinder in nichtindigene Institutionen und Familien gegen Artikel II(e) der Genozidkonvention verstoßen habe. In dem Bericht heißt es: Was ist jedoch kulturelle Identität? Erstens ist diese ein Konstrukt und zweitens sind Menschen verschieden. Aber eine kulturelle Identität ist als solche weder verteidigenswert noch abzulehnen. Nur die genaue Analyse der Inhalte dieser Identität zeigt uns, ob es sich um einen emanzipatorischen oder reaktionären Wert handelt. Um ein anderes Beispiel zu nehmen: Die Kurdinnen und Kurden (nicht nur) in der Türkei bestehen auf ihrer kulturellen Identität. Richtig ist, daß sie als Gruppe verfolgt, vertrieben und auch getötet worden sind (und werden). Aber nur, weil die türkische Regierung und deren Militär mit mehr oder weniger begeisterter Unterstützung der türkischen Bevölkerung etwas betreibt, was wohl eher als ethnische Säuberung bezeichnet werden kann, heißt das doch noch lange nicht, daß die kurdische Kultur als solche verteidigenswert ist! Der ehemalige PKK Damit zurück nach Australien. Aborigines haben im weltweiten Multikulturalismus einen besonders folkloristischen Stellenwert. Die Entscheidung darüber treffen zu wollen, ob nun die indigene oder Mehrheits Das australische Verbrechen ist also nicht, daß Kinder der einen Gruppe der anderen übergeben werden, sondern daß Kinder als Objekt wahnhaften Handelns betrachtet worden sind. Kinder sind, davon abgesehen, kein Besitz oder Eigentum, auf das wer auch immer einen Anspruch hat. Eine richtige Lösung im Falschen ist nur schwer vorstellbar. Eigentlich sollte den Kindern die bestmöglichen Chancen mit auf den Weg gegeben werden, aber dafür müßte die australische Gesellschaft bereit sein, den Aborigines den vollen Zugriff auf alle Ressourcen zu gewähren mit der Maßgabe, darüber frei verfügen zu können. Nur so haben diese Kinder selbst die Chance, später einmal zu entscheiden, wie sie ihr Leben frei von ethnischen Zwängen gestalten wollen. Nun werden auch Vergewaltigungen als eine Form biologischen Völkermordes betrachtet. Das Jugoslawien Die systematische Vergewaltigung von Frauen, die durch das der Kammer vorgelegte Material bezeugt sind, verfolgt in manchen Fällen die Absicht, an das Kind eine neue ethnische Identität weiterzugeben. [zitiert 299] Derartige Auffassungen mögen übertrieben erscheinen, weil es unrealistisch und vielleicht sogar absurd ist, zu glauben, eine Gruppe könne durch Vergewaltigung und ähnliche Verbrechen ganz oder teilweise zerstört werden. Aber das ist es auch nicht, was die Bestimmung der Genozidkonvention verlangt. Im Gegensatz zu Absatz (c) fordert Absatz (d) nicht, daß die Maßnahmen zur Geburtenbeschränkung Was unterscheidet jedoch einen ethnischen Serben von einer ethnischen Kroatin oder gar einem bosnisch Es besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den "marktwirtschaftlichen Strukturreformen", wie sie von den Beratern der Weltbank und den Schattenregierungen des IWF durchgesetzt werden, und den Macheten Im wesentlichen ist es die "Fortsetzung der Konkurrenz mit anderen Mitteln", die in den Krisen und Zusammenbruchsregionen die Gewalt gebiert. [ ] Nicht mehr der äußere, sondern der innere Feind bestimmt die Konfliktdefinition. Mit demselben kulturellen und psychischen Aufwand wie in der Vergangenheit das äußere, wird jetzt das innere Feindbild konstruiert und bis zum exzessiven Ausbruch entwickelt. Dabei ist es offenbar völlig egal, ob alte, schon halb vergessene Kriegsbeile zwischen bestimmten Bevölkerungsteilen wieder ausgegraben oder ganz neue Feindbilder erfunden werden. Ebenso gleichgültig bleibt es, ob ethnische oder rassistische, religiöse oder andere Zuschreibungen die Krisenkonkurrenz dominieren. [10] Robert Kurz spricht hier durchaus zu Recht von einer globalen Plünderungsökonomie, die nicht zuletzt durch eine Ethnisierung der Konflikte gekennzeichnet ist. Und von daher ist es dann auch kein Zufall, wenn die USBesatzer im Irak diese ethnischen Verwerfungslinien schüren und ihre Kollaborateure nach eben diesen Kriterien auswählen. Das ist insofern praktisch, wenn sich die so rekonstruierten Ethnien gegenseitig bekriegen und die Erdölförderung nicht behindern. Abschließend möchte ich anmerken, daß meine Polemiken gegen einzelne Argumentationsstränge im Buch von William A. Schabas nichts an meiner Aussage ändern, daß das Buch lesenswert und gewinnbringend ist. |
SchlußJingle Alltag und Geschichte heute mit einem Ausflug ins Internationale Recht, das absolut nicht überraschend ausgerechnet in Deutschland seinen völkischen Charakter im Begriff Völkerrecht mitschwingen läßt. Ausgehend von einer Nachbetrachtung zu den Massakern 1994 in Ruanda habe ich einen Aufsatz von Gerd Hankel zum nachträglichen Umgang mit diesem Völkermord durch die ruandische Regierung, die Justiz und die Bevölkerung vorgestellt. Der Aufsatz Michel Chossudovsky führt in seinem bei Zweitausendeins erschienen Reader Global Brutal in den entfesselten Welthandel, die Armut und den Krieg ein. Ein Schwergewicht seiner Ausführungen betrifft die Hintergründe der Ereignisse in Ruanda 1994. Deshalb sieht er den Versöhnungsprozeß in Ruanda nicht so rosig. Im Gegenteil solange Ruanda in den Fängen des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank gefangen bleibt und damit zum Spielball imperialistischer Machtinteressen wird, dürfte eine interne Lösung nicht nur schwer, sondern fast unmöglich sein. Jochen Hippler gibt uns Hinweise darauf, warum ethnische Konflikte nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion verstärkt die Folie für kriegerische, mörderische Auseinandersetzungen abgeben. Dabei hinterfragt er den Begriff ethnischer Konzepte und belegt ihre Willkürlichkeit. Dennoch scheinen derartige Konzepte notwendig zu sein, um sich in einer globalen Welt der Ausbeutung zurechtzufinden. Ethnische Konzepte dienen also der Eigen und der Fremddefinition, erzeugen also so etwas wie Identität und Sicherheit. Doch diese Sicherheit ist trügerisch, wie die daran anknüpfenden Massenmorde des 20. Jahrhunderts beweisen. Und damit bin ich bei William A. Schabas angelangt. Sein in der Hamburger Edition auf Deutsch herausgebrachtes monumentales Werk Genozid im Völkerrecht sollte trotz oder vielleicht sogar gerade wegen seines Umfangs unbedingt von all denjenigen gelesen werden, die sich mit Internationalem Recht, humanitären Einsätzen und Möglichkeiten präventiver Konfliktlösung befassen. Schabas argumentiert durchweg auf der Grundlage rechtsstaatlich verbindlicher Normen. Er zeigt, daß es manchmal weniger auf Paragraphen, als vielmehr auf den guten Willen ankommt, Unrecht zu verhindern. Er belegt jedoch auch die politische Instrumentalisierung dessen, was wir Völkerrecht nennen. Sein Buch Genozid im Völkerrecht umfaßt knapp 800 Seiten und kostet 40 Euro. An der Schwelle zum 21. Jahrhundert ist es natürlich schwer vorauszusagen, wie die weitere Entwicklung aussehen wird. Der West Gewalt ist und bleibt die Grundlage eines derartigen Treibens. Gerade deshalb ist es notwendig, sich mit der veränderten Rolle der Bundeswehr auseinanderzusetzen. Die Keimform zukünftiger Konfliktaustragung ist sowohl in den Verteidigungspolitischen Richtlinien des vergangenen Jahres wie auch in den aktuellen Äußerungen von Peter Struck oder Joschka Fischer herauszulesen oder herauszuhören. Prävention umfaßt jedoch mehr, vielleicht sogar eher etwas völlig anderes als ausgerechnet humanitäre Einsätze. Prävention ist, wenn die Mächtigen dieser Welt daran gehindert werden, Menschen auf dem Altar des Profits und des Marktes zu opfern. Und dies ist unsere Aufgabe. Dazu benötigen wir weniger eine Genozid Diese Sendung wird am Montagabend um 23 Uhr, sowie am Dienstag um 8 und um 14 Uhr wiederholt. Fragen, Anregungen oder Kritik könnt ihr wie immer auf meine Voice Laibach : Mars On River Drina |
| LITERATUR |
| Michel Chossudovsky : IMFWorld Bank policies and the Rwandan holocaust, 1995 |
| Michel Chossudovsky : Ökonomischer Völkermord in Ruanda, in: ders. : Global brutal, Seite 118143, deutsche Ausgabe 2002 |
| Michel Chossudovsky : The US was behind the Rwandan Genocide: Rwanda Installing a US Protectorate in Central Africa, 2000 |
| Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide, 1948 |
| Gerd Hankel : |
| Gerd Hankel : Die Leipziger Prozesse, Hamburger Edition 2003, »» Besprechung |
| Jochen Hippler : Gewaltsame Konflikte, Ethnizität, und Möglichkeiten von Solidarität und Hilfe, 1997? |
| Linda Melvern : Ruanda, Diederichs Verlag 2004, »» Besprechung |
| William A. Schabas : Genozid im Völkerrecht, deutsche Ausgabe 2003 |
| Peter Struck : Die neue Bundeswehr Auf dem richtigen Weg, 11.03.2004 |
| Oliver Tolmein : Denn es ist Blutgeld. Die Spur vom Konto in den Kongo: Der Weltanwalt ermittelt, FAZ 23.09.2003 |
| Oliver Tolmein : Wie unabhängig kann der neue internationale Strafgerichtshof sein?, Deutschlandfunk 10.06.2003 |
| UNESCO |
| WEITERE LINKS |
| Michel Chossudovsky |
| Genozid |
| Hamburger Institut für Sozialforschung / Hamburger Edition |
| Jochen Hippler |
| ICTR International Criminal Tribunal for Rwanda (Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda) |
| ICTY International Criminal Tribunal for the Former Yugoslavia (Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien) |
| Seite zu Raphael Lemkin |
| ANMERKUNGEN |
| [1] Sprich: gatschatscha, vgl. Gerd Hankel : |
| [2] Gerd Hankel, Seite 4546. |
| [3] Jochen Hippler : Gewaltsame Konflikte, Ethnizität, und Möglichkeiten von Solidarität und Hilfe. Der Aufsatz geht wesentlich ausführlicher auf die Entstehung ethnischer Begrifflichkeiten und Konflikte ein, als ich dies in der Sendung anreißen konnte. |
| [4] Michel Chossudovsky : Ökonomischer Völkermord in Ruanda, in: ders. : Global brutal, Seite 118143, Zitat auf Seite 143. |
| [5] Michel Chossudovsky ist zwar kenntnisreich, aber als Autor auch problematisch. Sein fast schon obsessiv zu nennender Drang, die USA für alle Verbrechen dieser Welt zu benennen, führt mitunter zu eher verschwörungstheoretischen als zu erhellenden Gedankengängen. Siehe hierzu meine Seite zu Michel Chossudovskys Irrtümern über Tschetschenien. |
| [6] Hier sind insbesondere der Einsatz und die Vorarbeiten des Juristen Raphael Lemkin (1900-1959) hervorzuheben. Sein Hauptwerk Axis Rule in Occupied Europe erschien 1944 und nahm wesentliche Gedanken der späteren Genozid |
| [7] William A. Schabas : Genozid im Völkerrecht, Seite 167. |
| [8] Schabas Seite 197. |
| [9] Das nachfolgende Kapitel geht ausführlicher auf das Buch von William A. Schabas ein. Im Rahmen einer einstündigen Radiosendung wäre dies nicht zu leisten gewesen. Die Zahlen in eckigen Klammern in diesem Kapitel verweisen auf die Seitenzahlen des Buches. |
| [10] Robert Kurz : Weltordnungskrieg, Horlemann Verlag 2003, Seite 47. |
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